
Marcel Ehrenreich
Ausbildungswart

Marcel Ehrenreich
Ausbildungswart
Rhönweg 13,
36448 Bad Liebenstein
- Phone:01713164390
- Email:marcel.ehrenreich@posteo.de

Teilnahmebedingungen für die LG-Leistungsveranstaltungen 2025
Hier klickenErfolgreiche Helferschulung der Landesgruppe Thüringen
LG- Helferschulung 2024
Heute durften wir bei unserer Helferschulung zwei motivierte Helferinnen und 15 engagierte Helfer willkommen heißen! Mit viel Geduld und Know- how hat Lehrhelfer Sebastian Stolze alle Teilnehmenden unterstützt und
ihnen neues Wissen und wichtige Fähigkeiten vermittelt. Die Stimmung war super, und alle waren mit vollem Einsatz dabei!
Wir freuen uns
schon auf die nachste Schulung im Frühjahr 2025.
SV- Bundesfährten-hundprüfung 2024
90 / 87 Punkte gesamt 177 Punkte Platz 23
Günter Knorr mit Kenia vom Steinbusch
Herzlichen Glückwunsch!
Impressionen & Ergebnisse
Hier klickenLandesmeisterschaft für Fährtenhunde in der OG Gera 2024

SV- Bundessiegerprüfung 2024




Impressionen & Ergebnisse
Hier klickenBundes FCI 2024

Impressionen & Ergebnisse der LGA 2024 in der OG Haßleben
Ergebnisse

LG-FCI-Qualifikation in Nordhausen - Karl Siese e.V. 2024!
Die Ergebnisse
Wesensbeurteilung 2019
In der Bundesversammlung 2017 wurde die Einführung der verpflichtenden Wesensbeurteilung für Hunde ab Wurftag 01.07.2017 beschlossen.
Um für die Mitglieder ein flächendeckendes Angebot an Terminen für die Wesensbeurteilung zu eröffnen, bedarf es auch einer ausreichend großen Anzahl an Terminen für die Durchführung von entsprechenden Veranstaltungen in unserer Landesgruppe.
Pro Veranstaltung der Wesensbeurteilung ist es technisch und organisatorisch möglich, 10–12 Hunde vom Wesensbeurteiler beurteilen zu lassen.
Bestätigte Wesensbeurteiler der Landesgruppe Thüringen sind momentan Herr Gerald Marthold und Herr Thomas Teubert.
Selbstverständlich steht es den durchführenden Ortsgruppen frei, Wesensbeurteiler aus anderen Landesgruppen einzuladen.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung zur Wesensbeurteilung 2019 an den Landesgruppenzuchtwart der Landesgruppe Thüringen.
DER LG-ZUCHTWART INFORMIERT!Betreff: Neue Gesetzlichkeiten bezüglich der WurfabnahmeWerte Sportfreunde,aus aktuellem Anlass möchte ich in meiner Funktion als LG-Zuchtwart Sie als Züchter, ID-Beauftragte und interessierte Sportfreunde informieren:Im Land Thüringen sind nur Tierärzte zum Chippen von Hunden berechtigt. Grundlage hierfür bildet das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 22.06.2011. Dieses Gesetz ist bindend!Sie müssen daher mit dem ID-Beauftragten, dem Zuchtwart und Tierarzt einen gemeinsamen Termin zur Wurfabnahme ausmachen. Ob bei Ihnen als Züchter zu Hause oder aber in der Tierarztpraxis steht Ihnen frei. Der Hund wird vom Tierarzt vor dem Chippen klinisch untersucht, dazu gehört die Kontrolle des Rachens, der Zähne, Ohren, Augen, Gliedmaßen, äußeren Harn- und Geschlechtsorgane sowie ein Abhören der Lunge und des Herzens. Der Tierarzt sollte Abweichungen vom Normalbefund im Heimtierpass (blau) oder im nationalen Impfausweis ( gelb) dokumentieren auch eine klinische Gesundheitsbestätigung ist möglich. So sind Sie als Züchter immer abgesichert!Wenn der Hund gesund ist, kann er gechippt und geimpft werden. Der ID-Beauftragte händigt den Transponderchip an den Tierarzt aus, der Chip wird gemeinsam vom Tierarzt und ID-Beauftragten kontrolliert und wie gehabt dokumentiert. Die Blutentnahme auf die Go-Card erfolgt wie früher. Der ID-Beauftragte ist weiterhin mit 10€ pro Hund zu bezahlen!1. Das Ausfüllen des Ausweises ist Aufgabe des Tierarztes.2. Bitte vergessen Sie nicht, im Heimtierpass unter 1. Besitzer= Züchter zu unterschreiben. Verwendet werden ausschließlich die Transponderchips des SV, es chippt jedoch in Thüringen und auch Sachsen Anhalt der Tierarzt.Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie auch einmal den Tierarzt Ihres Vertrauens an!Mit freundlichem GrußTorsten Kallenbach, LG-Zuchtwart |